Sie wollen Gutes tun – wir helfen dabei!
Die Hanseatische Bürgerstiftung braucht Stifterinnen und Stifter. Sie erhält keine staatliche Hilfe und ist deshalb angewiesen auf die finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Rostocker Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Nur mit ausreichenden Mitteln können wir die umfangreiche Projektarbeit und Projektförderung leisten.
Helfen Sie uns zu helfen: Wer Stifter wird, sorgt für die Tragfähigkeit unserer Tätigkeit. Unser symbolischer Dank sind unsere Stiftungstaler.

Zum Dank: Stiftungstaler
Zur Anerkennung von Beiträgen zum Stiftungsvermögen verleiht die Hanseatische Bürgerstiftung Rostock Stiftungstaler, die je nach finanziellem Engagement in Gold, Silber und Bronze verliehen werden können. Grundsätzlich gilt, dass jeder Stiftungstaler nur einmal als Anerkennung übergeben werden kann. Der mehrfache Erwerb des Stiftungstalers einer Kategorie ist damit ausgeschlossen.
Für einen Betrag ab 10.000 Euro erhält der Stifter oder die Stifterin eine Urkunde und den Stiftungstaler in Gold anlässlich der jährlichen Preisverleihung. Der Spendenbetrag kann insgesamt oder in Raten innerhalb von vier Jahren überwiesen werden.
Für einen Betrag ab 1.000 Euro erhält der Stifter oder die Stifterin eine Urkunde und den Stiftungstaler in Silber anlässlich der jährlichen Preisverleihung. Der Spendenbetrag kann insgesamt oder in Raten innerhalb von zwei Jahren überwiesen werden.
Für einen Betrag ab 100 Euro erhält der Stifter oder die Stifterin einen Brief des Vorstands mit einer Urkunde und dem Stiftungstaler in Bronze. Der Spendenbetrag kann insgesamt oder in Raten innerhalb eines Jahres überwiesen werden.
So können Sie uns unterstützen
Mit Ihrer Zustiftung
Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Hanseatischen Bürgerstiftung Rostock. Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwenden.
Mit einer letztwilligen Zuwendung
Wenn Sie die Hanseatische Bürgerstiftung Rostock in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz).
Steuervergünstigungen für Stifter
Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:
- Insgesamt können bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (für Firmen gelten besondere Regelungen).
- Überschreiten Spenden den Höchstbetrag, können sie zeitlich unbegrenzt auf die folgenden Jahre vorgetragen werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG).
- Zusätzlicher Abzugsbetrag bei persönlicher Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung: 1 Million Euro (Ehepaare 2 Millionen Euro) mit beliebiger Verteilung innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes.
Jede Zustiftung hilft!
- Sie können direkt auf das Konto der Hanseatischen Bürgerstiftung überweisen:
OSPA
IBAN: DE12 1305 0000 0770 7707 70
BIC: NOLADE21ROS
Verwendungszweck Spende Hanseatische Bürgerstiftung - Sie können uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
- Oder Sie nehmen einfach Kontakt zu uns auf und wir kommen miteinander ins Gespräch.
Für jede auf unserem Konto eingetroffene Spende stellen wir eine Spendenbescheinigung aus.