Hanseatische Bürgerpflicht: Selbstverständnis der Stifter
Das Selbstverständnis, als Bürger auch Stifter zu sein, hat in Rostock eine lange Tradition: Seit Jahrhunderten gilt das Engagement für die Stadt und ihre Menschen als hanseatische Bürgerpflicht.
Die Stifter entscheiden gemeinsam mit dem Vorstand, was in der Hanseatischen Bürgerstiftung geschieht. In den Projekten und bei deren Auswahl wird mit ihnen eng zusammengearbeitet, denn die Stiftung ist auf den finanziellen und persönlichen Einsatz der Beteiligten angewiesen. Nehmen Sie direkten Einfluss auf die Entwicklung unserer Stadt: Ein Engagement, das sich für uns alle lohnt.
Die genauen Rechte von Stiftern sind im Stiftungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie in der Satzung der Hanseatischen Bürgerstiftung Rostock unter Downloads.
